Einhaltung der Covid 19 Verordnung beim Halloweenlauf
Nur wenn sich die Teilnehmer an die Verordnung halten ( Block zu 12, Maskenpflicht im Lokal 1 m Abstand ) können wir den Lauf auch durchführen. Daher auch schon jetze ein DANKESCHÖN n die Teilnehmer für ihre Mithilfe


