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So die neue Verordnung ist endlich da

gültig ab  26.12  und   für   uns    wichtig....

Abs.  5  Aufenthalt  im Freien zur  körperlichen  und  psychischen  Erholgung ist  immer    erlaubt. Sport : Outdoor  Sportstätten  dürfen  betreten  werden  zb. Loipen, Eislaufplätze, Laufstrecken, Fitnessparcour   mit  1  M  Abstand (  incl  der  Weg zur  und  von der  Sportstätte  )