So die neue Verordnung ist endlich da
gültig ab 26.12 und für uns wichtig....
Abs. 5 Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholgung ist immer erlaubt. Sport : Outdoor Sportstätten dürfen betreten werden zb. Loipen, Eislaufplätze, Laufstrecken, Fitnessparcour mit 1 M Abstand ( incl der Weg zur und von der Sportstätte )


