Neue Verordnung ist da
und da ist wie auch früher Sport immer und überall erlaubt ( auch der Weg dahin ) Unter 8.1 " Das Betreten von nicht öffentlichen Sportstätten ist dann erlaubt wenn der Betreiber die 2G Regeln überpüft" Also sind Tennishallen, Fitnessstudios, Sporthallen fürs Trainig offen unter Einhaltung der 2 G Regeln. Warum Hallenbäder ausgenommen sind versteht so glaube icdh niemand. aber bei der Regierung wirds dort auch keiner verstehen


