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Neue Verordnung ist da

und da   ist  wie  auch früher  Sport immer  und  überall  erlaubt (  auch  der  Weg dahin ) Unter  8.1 "  Das   Betreten  von   nicht  öffentlichen Sportstätten ist dann erlaubt wenn der  Betreiber die  2G  Regeln überpüft"  Also  sind  Tennishallen,  Fitnessstudios, Sporthallen fürs  Trainig  offen unter   Einhaltung  der  2  G  Regeln. Warum Hallenbäder  ausgenommen sind versteht so glaube  icdh  niemand. aber  bei der  Regierung  wirds dort  auch keiner  verstehen